Behandlung und Nachbehandlung von berufsgenossenschaftlich versicherten
- Arbeitsunfällen
- Dienstunfällen (ggf. Sportunfällen)
- (Arbeits-)Wegeunfällen
- Schulunfällen
- Kindergartenunfällen
Termin beim Durchgangsarzt Schwandorf (D-Arzt) ausmachen
Als direkter medizinischer Ansprechpartner ist Dr. med. Susanne KErn als Durchgangsärztin für die Behandlung sowie die Nachbehandlung von berufsgenossenschaftlich versicherten Arbeitsunfällen, Dienst- und Wegeunfällen, Schulunfällen und Unfällen in Kindergärten zuständig.
Abgesehen von Notfällen, die jederzeit in die Praxis kommen können, ist die Durchgangsarzt-Praxis wie folgt geöffnet:
Mo | Di | Do 8 bis 18 Uhr und
Mi | Fr 8 bis 12 Uhr
nach Terminvereinbarung.
Telefon: 09431-41020.
Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist für die Behandlung und die Nachbehandlung von berufsgenossenschaftlich versicherten Arbeitsunfällen, Dienst- und Wegeunfällen, sowie auch Schulunfällen und Unfällen in Kindergärten zuständig.
Arbeitsunfall, Dienstunfall?
Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeitsunfall, Dienstunfall oder einem Wegeunfall müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, denn diese Arten von Unfällen stehen unter besonderem Schutz der Berufsgenossenschaften.
Und nach einem Sportunfall?
Passiert etwas beim Betriebssport, ist der Durchgangsarzt dann zuständig, wenn der Sport regelmäßig als Ausgleichssport unter Betriebsangehörigen betrieben wird oder, wenn er vom Arbeitnehmer direkt organisiert wird.