Wie verhält es sich eigentlich bei Unfällen,
wenn sie bei Firmen-Events oder
beim Betriebssport passieren?
In der Regel ist hier ein Durchgangsarzt zuständig.
Es gibt allerdings gewisse Voraussetzungen, unter denen der Unfall passieren muss: Wenn es bei den Aktionen zum Beispiel um das Fördern des Betriebsklimas geht oder darum, dass Ihre Firma eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht ausrichtet, Ihnen dann etwas passiert, dann müssen Sie spätestens nach einer Woche einen D-Arzt aufsuchen, bzw. von Ihrem bisher behandelnden Arzt an ihn überwiesen werden.
Wohingegen Unfälle, die bei Feiern im Kollegenkreis passieren, nicht in unseren Bereich fallen.
Passiert etwas beim Betriebssport, ist der D-Arzt dann zuständig, wenn der Sport regelmäßig als Ausgleichssport unter Betriebsangehörigen betrieben wird oder, wenn er vom Arbeitnehmer direkt organisiert wird.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach, denn grundsätzlich gilt: Der D-Arzt handelt im Namen der Berufsgenossenschaften. Zu seinen Aufgaben gehört die Feststellung der medizinischen Diagnose und die Ermittlung des Sachverhaltes. Ihm obliegt es zu sagen, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.
Übrigens: Geschieht ein Unfall privat, also zu Hause oder in der Freizeit, so ist die Krankenversicherung oder eine private Unfallversicherung zuständig, nicht der D-Arzt.