Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin/Unfallchirurgie. Er wird von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellt.
Als direkter medizinischer Ansprechpartner ist er für Behandlung und Nachbehandlung von berufsgenossenschaftlich versicherten Arbeitsunfällen, Dienst- und Wegeunfällen, Schulunfällen und Unfällen in Kindergärten zuständig.
Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig sein wird.
Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf. Qualität und Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen sind von D-Ärzten medizinisch abzusichern.